Aufnahmebedingungen bzw. Teilnahmevoraussetzungen gibt es an unserer Musikschule keine. Bei fortgeschrittenen Schülern ist es allerdings ratsam sich vorher mit den entsprechenden Lehrern über den Leistungsstand und den daraus resultierenden Unterrichtsmethoden in Verbindung zu setzen. Bei der Lehrerwahl sind wir bestrebt, Wünsche weitestgehend zu berücksichtigen.
Anmeldungen an unserer Musikschule können jederzeit erfolgen und müssen in schriftlicher Form eingereicht werden (Anmeldeformular oder Onlineanmeldung). Unser Team wird sich mit Ihnen zeitnah telefonisch zur Klärung der Unterrichtsdetails in Verbindung setzen.
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte die Gebühren sowie unsere Schulordnung an. Die Anmeldung wird mit Unterrichtsbeginn aktiv.
Zur Vermeidung von längeren Schulwegen wird der Unterricht nach Möglichkeit in den einzelnen Gemeinden durchgeführt.
Der Unterrichtstermin soll mit den entsprechenden Lehrern abgesprochen werden. In den allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Die Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich den Unterricht zu besuchen. Ist dem Schüler die Unterrichtsteilnahme aus
privaten Gründen nicht möglich, wird die Benachrichtigung des Lehrers bzw. der Musikschule erwartet. Für diesen Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Diese Regelung gilt auch für unsere Schnupperpakete.
Bei Unterrichtsausfall oder Krankheit seitens des Lehrers wird die Ausfallzeit nachgeholt.
Die Unterrichtsgebühren sind unabhängig von Ferien und gesetzlichen Feiertagen zu zahlen und können dem Anmeldeformular entnommen werden. Eine Erhöhung von Unterrichtsgebühren wird Ihnen mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
Die Gebühren werden ausschließlich per Bankeinzug im Voraus monatlich eingezogen. Entstehende Zusatzkosten durch unberechtigte Einzugsrückläufer (mangelnde Deckung etc.) gehen zulasten des Verursachers.
Die Abmeldung (Einzel- oder Gruppenunterricht in allen Kursen und Fächern) an unserer Musikschule ist zum 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November möglich und muss spätestens 6 Wochen vorher in schriftlicher Form der Schulleitung eingereicht werden.
Die Kündigung kann auch per E-Mail an buchhaltung@spiel-mit-musik.de erfolgen.
Die Unterrichtsgebühr muss bis zum bestätigten Abmeldetermin bezahlt werden. Der Wechsel einer Lehrperson ist kein Kündigungsgrund. Die Lehrkräfte dürfen keine Abmeldungen entgegennehmen.
Eine Aufsicht über die Schüler der Musikschule Spiel-mit gGmbH besteht nur während der Unterrichtszeit.
Haftpflicht-/Versicherungsschutz sowie die Aufsichtspflicht unserer Lehrpersonen über die Schüler/innen der Musikschule Spiel-mit gGmbH besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit. Um alle Risiken vor und nach dem Unterricht zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Kind pünktlich zum Unterricht zu bringen und es wieder pünktlich abzuholen.
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen, die Unterrichtsdisziplin oder bei Nichtzahlen der Unterrichtsgebühren kann ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung der Unterrichtsgebühren.