Keine Aufnahmebedingungen bzw. Teilnahmevoraussetzungen
Aufnahmebedingungen bzw. Teilnahmevoraussetzungen gibt es an unserer Musikschule keine. Bei der Lehrerwahl sind wir bestrebt, Wünsche weitestgehend zu berücksichtigen.
Anmeldung: Jederzeit
Anmeldungen an unserer Musikschule können jederzeit erfolgen und müssen in schriftlicher Form eingereicht werden (Anmeldeformular oder Onlineanmeldung). Unser Team wird sich mit
Ihnen zeitnah telefonisch zur Klärung der Unterrichtsdetails in Verbindung setzen. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennt der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte die
Gebühren sowie unsere Schulordnung an. Die Anmeldung wird mit Unterrichtsbeginn aktiv. Die Abbuchung der Unterrichtsgebühr erfolgt erst nach Unterrichtsstart.
Unterrichtszeit und Ferien
Der Unterrichtstermin soll mit den entsprechenden Lehrern abgesprochen werden. In den allgemeinen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Beim Präsenzunterricht gilt der Ferienplan des Bundeslandes, in dem der Schüler wohnt. Bei Online-Unterricht gilt generell der Ferienplan von Rheinland-Pfalz für alle.
Unterrichtsausfall
Die Schüler sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich den Unterricht zu besuchen. Ist dem Schüler die Unterrichtsteilnahme aus privaten Gründen wie z.B. Krankheit, Urlaub, Schulausflug,
Praktikum etc. nicht möglich, wird die Benachrichtigung des Lehrers bzw. der Musikschule erwartet. Für diesen Unterrichtsausfall besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Diese
Regelung gilt auch für unsere Schnupperpakete. Bei Unterrichtsausfall oder Krankheit seitens des Lehrers wird die Ausfallzeit nachgeholt. Bei langfristiger Erkrankung des Schülers (länger
als vier aufeinander folgende Unterrichtstermine) erfolgt ab dem fünften durch Attest nachgewiesenen krankheitsbedingt versäumten Termin auf schriftlichen Antrag eine anteilige
Rückzahlung der Unterrichtsgebühr von 2 Unterrichtseinheiten.
Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren sind unabhängig von Ferien und gesetzlichen Feiertagen zu zahlen und können dem Anmeldeformular entnommen werden. Eine jährliche Beitragserhöhung behält
sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt. Eine Erhöhung von Unterrichtsgebühren wird Ihnen mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten
schriftlich mitgeteilt.
Die Gebühren werden ausschließlich per Bankeinzug monatlich im Voraus eingezogen. Entstehende Zusatzkosten durch unberechtigte Einzugsrückläufer (mangelnde Deckung etc.) gehen
zu Lasten des Verursachers.
Die Unterrichtsgebühr ist derzeit umsatzsteuerbefreit. Im Falle eines evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung ist die Musikschule berechtigt, zusätzlich zur Unterrichtsgebühr den gültigen
Umsatzsteuersatz an den Schüler bzw. Erziehungsberechtigten zu belasten.
Kopierlizenzgebühr
Die Musikschule schließt für alle Schüler obligatorisch eine Kopierlizenz mit der GEMA ab. Dadurch ist die Nutzung von einzelnen kopierten Noten und Liedtexten im Rahmen unseres
Unterrichts gesetzlich erlaubt. Die dafür anfallenden Kosten in Höhe von 1,20 EUR pro Monat werden zusammen mit der Unterrichtsgebühr von der Musikschule erhoben und an die GEMA
weitergeleitet. Die Lizenz ist für alle Schüler verpflichtend.
Familienermäßigung:
Erhalten mehrere in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitglieder einer Familie im selben Monat Unterricht, so ermäßigt sich der Tarif für das 3. Familienmitglied um 15%, für das vierte und
jedes weitere Familienmitglied um 25%. Diese Regelung betrifft nur die regulären Unterrichteinheiten und nicht die Sonderunterrichtsangebote wie: Schnupperpaket, 10er Karte für
Erwachsene, Bläserklassen für Erwachsene, Ensemblekurse.
Sonderregelung bei vorinstrumentalen Kursen.
Die Musikschule wird die Unterrichtszeiten der Musimo-Kurse bzw. der rhythmisch-musikalischen Früherziehungskurse bei einer Teilnahme von nur 4 angemeldeten Kindern von 50 min auf
40 min sowie bei den Spielkreis-Kursen bei einer Teilnahme von nur 2 angemeldeten Kindern von 40 min auf 30 min reduzieren. Die Unterrichtsgebühr bleibt, wie in der Anmeldung
aufgeführt, bestehen. Diese Regelung wird durchgeführt, sobald die oben angegebene Schülerzahl erreicht wird – unabhängig von der Teilnehmerzahl beim Kursstart.
Abmeldung
Die Abmeldung an unserer Musikschule ist in den ersten 24 Monaten nach Anmeldung zum 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November möglich und muss spätestens 6 Wochen vorher in schriftlicher Form der Schulleitung eingereicht werden. Danach gilt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von einem Monat. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum. Eine Kündigung kann auch per e-Mail an buchhaltung@spiel-mit-musik.de erfolgen. Die
Unterrichtsgebühr muss bis zum bestätigten Abmeldetermin bezahlt werden. Der Wechsel einer Lehrperson oder des Unterrichtsorts sind kein Kündigungsgrund. Die Lehrkräfte dürfen keine
Abmeldungen entgegennehmen.
Haftung und Aufsichtspflicht
Haftpflicht-/Versicherungsschutz sowie die Aufsichtspflicht unserer Lehrpersonen über die Schüler/innen der Musikschule Spiel-mit gGmbH besteht ausschließlich während der
Unterrichtszeit. Eine Beaufsichtigung minderjähriger Schüler findet nur während der vereinbarten Unterrichtszeit und im Unterrichtsraum selbst statt. Außerhalb des Fachunterrichtsraumes
und der vereinbarten Unterrichtszeit obliegt die Aufsicht über Minderjährige deren Erziehungsberechtigten. Um alle Risiken vor und nach dem Unterricht zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihr Kind
pünktlich zum Unterricht zu bringen und es wieder pünktlich abzuholen.
Sonstiges
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung, die Unterrichtsdisziplin oder bei Nichtzahlen der Unterrichtsgebühr kann ein Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Die Schulleitung behält sich neue Regelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z. B. die Zusammenlegung oder Auflösung
von Kursen, Terminänderungen oder Einsatz einer anderen Lehrkraft jederzeit vor.
Höhere Gewalt
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten
Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger
Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der
Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht
in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten mit der Unterrichtsgebühr verrechnet.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Die Musikschule Spiel mit gGmbH, Steinbockstraße 13a. 18, 54550 Daun, Geschäftsführer Klaus Behütuns-Steffens und Hermann Konrath, erhebt Ihre Daten zum Zweck der
Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung, bzw. Newsletter. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die
Durchführung des Vertrags und zur Direktwerbung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Mit der Direktwerbung / Newsletter wollen wir Sie über aktuelle Leistungen und
Neuigkeiten unseres Betriebs informieren. Daten werden durch ein externes Dienstleistungsunternehmen bearbeitet. Bei Vereinszugehörigkeit werden folgende Daten an den Verein
weitergegeben: Vorname, Nachname, Straße und Hausnummer, PLZ, Ort, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Name Erziehungs-berechtigte(r) (bei Minderjährigen), Geburtsdatum,
wöchentliche Anwesenheit beim Unterricht. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, unter Berücksichtigung gesetzlicher,
insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungsfristen. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem
sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die
Löschung der Daten zu fordern. Sie können uns unter kontakt@spiel-mit-musik.de oder unter Datenschutz c/o Musikschule Spiel mit gGmbH, Steinbockstraße 13a, 54550 Daun, erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.